<< Zur Startseite

Pflegeversicherung – Kinder haften für Ihre Eltern

Pflegeversicherung Limburg

Sicherlich eine provokante Überschrift – doch für den Pflegefall der Eltern kann es durchaus zutreffend sein. Nicht selten fallen auch die in den vergangenen Jahrzehnten angesparten Vermögen der Familie – gleich welcher Art – einem Pflegefall zum Opfer. Schützen kann Sie ein Produkt der Privaten Pflegeversicherung.

Wir möchten auf dieser Seite nicht den Verwendungszweck der Privaten Pflegeversicherung erläutern, denn der ist sicherlich sehr unterschiedlich. Vielmehr möchten wir kurz die Unterschiede der Privaten Pflegeprodukte anreißen.

Die Private Pflegeversicherung gibt es in unterschiedliche Produkte verpackt.

Die oben aufgeführten Produkte sind Ergänzungen zur Sozialen Pflegeversicherung.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Zu 1. Bei der Pflegerente handelt es sich um ein Produkt im Mantel einer Kapitalversicherung.

Das bedeutet, dass die monatliche Prämie zunächst teurer ist als die des Pflegetagegeldes, der Pflegekostenversicherung und der Stuttgarter AktivPlege.
Die Prämie ist jedoch über die gesamte Laufzeit garantiert – sie orientiert sich nicht an dem steigenden Risiko der Pflegebedürftigkeit.

Wenn Sie im Rentenalter die Beiträge nicht mehr aufbringen können, haben Sie mit der Privaten Pflegerente ein Produkt, das Sie beitragsfrei stellen können. Sie bleiben im Rahmen der betragsfreien Pflegerenten für den Fall der Pflegebedürftigkeit versichert.

Zu 2. Das Pflegetagegeld ist ein Produkt aus der Welt der Privaten Krankenversicherung. Sie bestimmen die Höhe des Tagegeldes (z.B. 30 Euro pro Tag bei Pflegestufe III – entspricht 900 Euro im Monat) Die meisten Produktgeber zahlen in der Pflegestufe II oder I je nach gewünschtem Versicherungsumfang einen prozentualen Teilbetrag der Pflegerente aus (z.B. in Pflegestufe II  werden 50% ausgezahlt). Die Laienpflege (Pflege durch Familienangehörige) wird ebenfalls unterschiedlich behandelt.

Die Beiträge sind nicht stabil und werden üblicherweise im Laufe der Jahre angepasst.
Entgegen steigender Beiträge bleibt die Leistung unverändert.

Zu 3. Bei der Pflegekostenversicherung werden die Leistungen nicht tageweise gezahlt, sondern sie orientiert sich an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege. Erstattet werden, je nach abgeschlossenem Tarif, die verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu 100 % oder anteilig. Die Kosten müssen durch Rechnungen und Belege nachgewiesen werden. Unterkunft und Verpflegung müssen bei manchen Tarifen vom Versicherungsnehmer aufgebracht werden und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Wie bei dem Pflegetagegeld sind die Prämien nicht stabil und können erhöht werden.

Zu 4. Die Stuttgarter AktivPlege hat einen neuen, ganz anderen Ansatz – es werden Pflegestunden abgesichert.

Bei der Stuttgarter AktivPflege handelt es sich wie bei dem Pflegetagegeld und der Pflegekostenversicherung um ein Risikoprodukt. Bei Kündigung der Versicherung gibt es für den Zeitraum nach der Kündigung keine Leistungen mehr.

Sie haben bei allen vier skizzierten Produkten die Möglichkeit Ihren gewünschten Versicherungsumfang zu gestalten.

Die Soziale Pflegeversicherung ist in Deutschland der jüngste, eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Mit Wirkung zum 1. Januar 1995 wurde durch Verabschiedung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt. Sie bildet – neben der gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung.

Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen

 in Pflegestufe 

 bis 30. Juni 2008 

 ab 1. Juli 2008 

 ab 1. Januar 2010 

 ab 1. Januar 2012

I

205

215

225

235

II

410

420

430

440

III

665

675

685

700

Häusliche Pflegehilfe durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung)

 in Pflegestufe 

 bis 30. Juni 2008 

 ab 1. Juli 2008 

 ab 1. Januar 2010 

 ab 1. Januar 2012

I

384

420

440

450

II

921

980

1040

1100

III

1432

1470

1510

1550

Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

 in Pflegestufe 

 bis 30. Juni 2008 

 ab 1. Juli 2008 

 ab 1. Januar 2010 

 ab 1. Januar 2012

I

384

420

440

450

II

921

980

1040

1100

III

1432

1470

1510

1550

Jetzt kostenlos beraten lassen